Ihre Rechte als Passagier auf Flugreisen

Die Europäische Union hat eine Reihe von Regeln erstellt, um eine faire Behandlung der Fluggäste zu gewährleisten.

Siehe hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:046:0001:0007:EN:PDF

Die Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Beförderung von Fluggästen und Gepäck.

Die wichtigsten Fluggastrechte befassen sich mit den folgenden Problemfeldern:

  • Personen mit Behinderungen
  • und eingeschränkter Mobilität
  • Beförderung verweigert
  • Annullierung
  • Große Verspätungen
  • Gepäck
  • Identität der Fluggesellschaft
  • Pauschalreisen
  • Preistransparenz

Die zuständige nationale Behörde in der Tschechischen Republik, an die Sie sich hinsichtlich Ihrer Fluggastrechte (Nichtbeförderung, Annullierung, Verspätung) bzw. als Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität (PEM) wenden können:

CIVIL AVIATION AUTHORITY
Letiště Ruzyně, 160 08 PRAHA 6
Tel.: 225 422 267
Fax: 225 421 990
E-mail: caa@caa.cz nebo podatelna@caa.cz
Web: http://www.caa.cz/cestujici

Weitere Informationen finden Sie hier.

Letzte Aktualisierung: 12.05.2021
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